2011-03-10: Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 133/10) vom 3. Januar 2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
2013-09-26: Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
2014-02-14: Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.