2019-01-09: (Die Gesellschaft konzipiert und organisiert für überregional, bundesweit und grenzüberschreitend tätige Abfall erzeugende und Abfall besitzende Unternehmen sowie in Verkehrbringer von Abfällen überregional, auch bundesweit oder grenzüberschreitend, die Entsorgung ihrer Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur Beseitigung in Deutschland und im Ausland. Zu den in Satz 1 bezeichneten Leistungen gehören insbesondere die Planung und Organisation einer a) flächendeckenen Rücknahme und Entsorgung von Abfällen zur Verwertung im Rahmen der abfallrechtlichen Produktverantwortung b) systematischen Abfallversorgung an einer Vielzahl von überregional, bundesweit oder auch im Ausland gelegenen Anfallstellen. Die Gesellschaft erbringt alle mit den vorstehend bezeichneten Aktivitäten verbundenden Tätigkeiten, insbesondere - Beratung überregional, bundesweit und grenzüberschreitend tätiger Unternehmen in abfallwirtschaftlichen Fragen - Erarbeitung kunden- und branchenspezifischer Entsorgungskonzepte unter Berücksichtigung der Abfallrechtlichen Rahmenbedingungen - Zentrales Auftrags- und Fakturierungsmanagement - Beauftragung qualifizierter Entsorgungsbetriebe mit dem Erbringen der Entsorgungsleistungen - Nachweis der Abfallmengenströme und ihrer ordnungsgemäßen Entsorgung Die Gesellschaft konzipiert und organisiert überregional, bundesweit und grenzüberschreitend die flächendeckende Annahme und die Weiterverwendung von bzw. den Handel mit Produkten. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeinigt erscheinen, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ettore-Bugatti-Straße 6-14, 51149 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: ZENTEK Services Verwaltungs GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 96390), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-06-18: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.04.2019 Teile des Vermögens, nämlich den Teilbetrieb "klassische Entsorgung", der ZENTEK GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 13559) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung zur Aufnahme übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.