2006-08-24: Die Zimmerei Lange GmbH mit dem Sitz in Frankenstein (Amtsgericht Chemnitz HRB 21986) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2006-08-24: Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Zimmerei Lange GmbH mit dem Sitz in Frankenstein und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 500,00 EUR durch Sacheinlage erfolgt. Wegen der damit verbundenen Festsetzungen wird auf die beim Registergericht eingereichten Urkunden verwiesen.