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ZMobil 24 UG (haftungsbeschränkt)

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Kolpingstraße 28
08058 Zwickau
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Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2018-06-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.05.208. Geschäftsanschrift: Kolpingstraße 28, 08058 Zwickau. Gegenstand des Unternehmens: Mobilitätsservice und angrenzende Bereiche; Transport von Fahrzeugen, Gütern bis 3,5 t; Handel, Vermietung, Vermittlung und Service in den Bereichen Fahrzeuge, Ersatzteile, Betriebsmittel, Kaftstoffe und im Zusammenhang stehende Produkte sowie Mobilitäts-Infrastruktur; Pflege, Wartung, Instandhaltung, Verwertung von Fahrzeugen; Reise- und Tourismusangebote. Stammkapital: 500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Richter, Heiko, Zwickau, *02.01.1961, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-11-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2019 hat die Änderung der Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Mobilitätsservice und angrenzende Bereiche; Transport von Fahrzeugen, Gütern bis 3,5t; Handel, Vermietung, Vermittlung und Service in den Bereichen Fahrzeuge, Ersatzteile, Betriebsmittel, Kraftstoffe und im Zusammenhang stehende Produkte sowie Mobilitäts-Infrastruktur; Pflege, Wartung, Instandhaltung, Verwertung von Fahrzeugen; Reise- und Tourismusangebote; Fahrzeugüberführung für Dritte; Personenbeförderung.

2022-02-02:
Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach § 395 FamFG: Geschäftsführer: Richter, Heiko, Zwickau, *02.01.1961.

2022-07-28:
Nach den durchgeführten Ermittlungen besitzt die oben genannte Gesellschaft kein Vermögen. Sie kann daher auf Antrag oder von Amts wegen gelöscht werden. Die zuständige Berufsvertretung wurde gehört. Gemäß § 394 FamFG wird hiermit bekannt gemacht, dass das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft als vermögenslos zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt.