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ZORA - Kinder- und Jugendhilfe gGmbH

Einrichtung für den Schutz von Kindern
Adresse / Anfahrt
Markt 20-21
17489 Greifswald , Hansestadt
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2016-09-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2015 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.08.2016 geändert. Geschäftsanschrift: Markt 20/21, 17489 Greifswald. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen und Erbringung von Leistungen zur Hilfe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gemäß dem SGB VIII und dem SGB XII. Die Zweckverwirklichung erfolgt insbesondere durch folgende Maßnahmen und Tätigkeitsfelder: Errichtung und Betrieb erlaubnispflichtiger vollstationärer Einrichtungen der Kinder- und und Jugendhilfe SGB VIII sowie der Behindertenhilfe gem. SGB XII, Erbringung ambulanter Hilfeleistungen (Tagesbetreuung, Ambulante Hilfen, Schulbegleitung etc.), Beschäftigung und Ausbildung pädagogischer Fachkräfte. Zur Zweckverwirklichung können gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen erworben oder gegründet werden, Betriebsstätten und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichtet sowie alle Geschäfte betrieben werden, die geeignet sind, die gemeinnützigen Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Stammkapital: 25.050,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Gelinek, Sonja Marina, Greifswald, *10.09.1980; Richter, Christian, Greifswald, *12.08.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung des ZORA e.V.Verein zur Kinder und Jugendhilfe, Förderung von regionalen sozialen und kulturellen Strukturen mit Sitz in Rubenow (VR 0925 Amtsgericht Greifswald). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.