2015-02-26: Partnerschaft. Gegenstand: die gemeinsame Berufsausübung und der gemeinsame Betrieb einer vertragszahnärztlichen und privatzahnärztlichen Praxis als niedergelassene Zahnärzte. Jeder Partner vertritt allein. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dr. Beeg, Alexander, Zahnarzt, Rostock, *20.11.1969; Dr. Fock, Gunnar, Zahnarzt, Kritzmow, *07.12.1970.