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Centaur GmbH

Informationstechnologie & -dienste, Internetdienstanbieter, IT-Outsourcing..., Backup, Rechenzentrum, Managed, Colocation, Connectivity
Adresse / Anfahrt
Edisonstraße 3
74076 Heilbronn
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2007-08-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Centaur GmbH.

2009-04-14:
Geschäftsanschrift: Edisonstraße 3, 74076 Heilbronn. Einzelprokura: Ortwein, Markus, Löwenstein, *04.11.1972.

2010-09-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 ( Stammkapital ) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 30.000,00 EUR auf 55.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 55.000,00 EUR.

2011-10-10:
Prokura erloschen: Ortwein, Markus, Löwenstein, *04.11.1972.

2012-10-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Centaur IT Service GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart, HRB 723370) um 25.000,00 EUR auf 80.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 80.000,00 EUR.

2012-10-08:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Centaur IT Service GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart, HRB 723370) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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