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Zecha Hartmetall-Werkzeugfabrikation GmbH

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Adresse / Anfahrt
Benzstraße 2
75203 Königsbach-Stein
Kontakt
14 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 14 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-11-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 275.000,00 EUR erhöht. Geschäftsanschrift: Benzstraße 2, 75203 Königsbach-Stein.

2013-01-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 650.000,00 EUR erhöht. Der zwischen der Gesellschaft und der ""Zecha & Kirschner GbR", Königsbach-Stein am 11.11.2004 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag wurde mit Ablauf des 31.12.2012 aufgehoben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2014-01-30:
Einzelprokura: Netzeband, Nicole, geb. Kluge, Königsbach-Stein, *06.11.1975.

2014-04-24:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.04.2014 die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Zecha Immobilien OHG", Königsbach-Stein (Amtsgericht Mannheim HRA 702378) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-06-24:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.05.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Zecha Management GmbH", Königsbach-Stein (Amtsgericht Mannheim HRB 705148) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.05.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Zecha International GmbH", Königsbach-Stein (Amtsgericht Mannheim HRB 707224) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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