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Zeitgleich GmbH

IT-Dienstleister, Mehrwerte, Digitales..., CRM, Raum
Adresse / Anfahrt
Werderstraße 69
28199 Bremen
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Gründung 2018
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2018-10-26:
Zeitgleich GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Werderstr. 69, 28199 Bremen; Gegenstand: Entwicklung und Vertrieb von Software; Kapital: 25.000 EUR; Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Runkel, Jan, geb. Schröder, *23.06.1984, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des von Herrn Jan Runkel, geboren am 23.06.1984, Bremen als Inhaber des unter der Firma "Jan Schröder - Softwareentwicklung - e. K." mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 28208 HB) betriebenen Unternehmens auf Grund des Spaltungsplans vom 12.10.2018. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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