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Zeller Zeitarbeit GmbH

Arbeitsvermittlung, Meta-Produkten, Optionale..., IGZ-DGB-Tarifwerk, Tagespendelbereich, Zeitarbeitsbranche
Adresse / Anfahrt
Weinhofberg 9
89073 Ulm
4x Adresse:

Weinbergstraße 5
88214 Ravensburg


Postgasse 4
89312 Günzburg


Postfach 1248
89002 Ulm


Gartenstraße 14a
73430 Aalen


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4x HR-Bekanntmachungen:

2011-06-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Änderung der Geschäftsanschrift: Weinhofberg 9, 89073 Ulm. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Schwager, Fritz, Fronreute, *06.07.1963; Zeller, Marcus, Neuler, *26.12.1971, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zeller, Eugenia, 01.11.1948, Neuler.

2011-07-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 (Firmensitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Ulm.

2012-05-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Zeller & Co. Zeitarbeit GmbH", Fronreute (Amtsgericht Ulm HRB 2101) um 50.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 75.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.03.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Zeller & Co. Zeitarbeit GmbH", Fronreute (Amtsgericht Ulm HRB 2101) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-07-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Verfügung über Geschäftsanteile, Ausscheiden eines Gesellschafters, Tod) beschlossen.

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