2007-12-18: Zellerbäck GmbH & Co. KG, Friedrichshafen (Siemensstraße 9, 88048 Friedrichshafen, Betrieb einer Bäckerei nebst Produktion und Vertrieb von Back- und Konditoreiwaren aller Art). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Zellerbäck Verwaltungs - GmbH, Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HRB 721680), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Organe -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-09-09: Der Einzelkaufmann Gerhard Zeller, Friedrichshafen, hat als Inhaber der Firma "Gerhard Zeller e.K.", Friedrichshafen (Amtsgericht Amtsgericht Ulm HRA 721186) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.08.2008 und des Versammlungsbeschlusses vom 06.08.2008 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.