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Zengerle & Riederer Hörsysteme GmbH

Trusted, Hörgerätefilter, Hörgerätebatterien..., Hörgerät, Hörgerätebatterie, Hörgeräte-Streamer, Gehörschutz
Adresse / Anfahrt
Residenzplatz 1
87435 Kempten (Allgäu)
9x Adresse:

Alte Weberei 2
87600 Kaufbeuren


Jahnstraße 7
87616 Marktoberdorf


Braugasse 31
88239 Wangen im Allgäu


Schloßstraße 37
88416 Ochsenhausen


Hauptstraße 17
88339 Bad Waldsee


Hauptstraße 52-54
88161 Lindenberg i. Allgäu


Pfluggasse 13
88400 Biberach an der Riß


Bergtorstraße 6
88316 Isny im Allgäu


Wangener Straße 2-6
88299 Leutkirch im Allgäu


Kontakt
56 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 56 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2017-03-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2017. Geschäftsanschrift: Jahnstraße 7, 87616 Marktoberdorf. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Hörsystemen, -zubehör und Gehörschutz sowie die Einbringung aller sonstigen erlaubnisfreien Tätigkeiten, die unmittelbar oder mittelbar dem Zweck der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Riederer, Christoph, Schemmerhofen, *30.12.1979; Zengerle, Dominic, Kempten , *09.01.1985, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-07-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200,00 EUR zur Durchführung der Aufnahme der einzelkaufmännischen Unternehmen Zengerle Hörgeräte & Gehörschutz e.K. mit dem Sitz in Marktoberdorf (AG Kempten (Allgäu) HRA 10391) und Hörwelt Hörgeräte und Gehörschutz e.K. mit dem Sitz in Biberach an der Riß (AG Ulm HRA 725359) und die Änderung des § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) der Satzung beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Residenzplatz 1, 87435 Kempten (Allgäu). Neues Stammkapital: 25.200,00 EUR.

2018-07-14:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag und Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung jeweils vom 26.06.2018 Teile der Vermögen (die einzelkaufmännisch betriebenen Unternehmen unter den Firmen (1) Zengerle Hörgeräte & Gehörschutz e.K. mit Niederlassung in Marktoberdorf, Amtsgericht Kempten HRA 10391, und (2) Hörwelt Hörgeräte und Gehörschutz e.K. mit Niederlassung in Biberach an der Riß, Amtsgericht Ulm HRA 725359) von (1) Zengerle, Dominic, Kempten , *09.01.1985 und (2) Riederer, Christoph, Schemmerhofen, *30.12.1979 übernommen. Die Ausgliederungen werden erst wirksam mit den Eintragungen in den Registern des Sitzes der übertragenden Rechtsträger. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-07-20:
Die Ausgliederungen wurden am 17.07.2018 und 19.07.2018 in den Registern an den Sitzen der übertragenden Rechtsträger eingetragen (siehe Amtsgericht Ulm HRA 725359 und Amtsgericht Kempten HRA 10391). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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