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Zentrum für Rehabilitation und Eingliederung (ZRE Osnabrück) gGmbH

RPK, Hügelhaus, Wohnheim..., Übergangswohnheim, Rehabilitationszentrum, Gesundheitsminister Dr, Informatioen, Haster
Adresse / Anfahrt
Knollstraße 167
49088 Osnabrück
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2015-06-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.06.2015. Geschäftsanschrift: Knollstraße 167, 49088 Osnabrück. Gegenstand: die Förderung des Wohlfahrtwesens, und zwar der Hilfe für seelisch behinderte Menschen. Der Zweck wird verwirklicht durch die Errichtung, den Betrieb bzw. die Übernahme von Einrichtungen mit stationären und ambulanten Angeboten für psychisch kranke Menschen. Stammkapital: 45.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Laaken, Günter, Belm, *28.01.1951; Marquardt, Tobias, Greven, *03.12.1973, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Becker, Jochen, Belm, *14.07.1954; Wippermann, Ralf, Wallenhorst, *15.05.1954.

2015-09-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2015 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen des Osnabrücker Verein zur Hilfe für seelisch behinderte Menschen e.V., Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück, VR 1491) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2015 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers zum Entwurf vom 14.07.2015 Teile des Vermögens des Osnabrücker Verein zur Hilfe für seelisch behinderte Menschen e.V. mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück VR 1491) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2015-09-24:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.09.2015 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2016-03-14:
Prokura erloschen: Wippermann, Ralf, Wallenhorst, *15.05.1954.

2016-11-23:
Nicht mehr Geschäftsführer: Laaken, Günter, Belm, *28.01.1951.

2019-08-29:
Prokura erloschen: Becker, Jochen, Belm, *14.07.1954. Einzelprokura: Kauffeldt, Stephan, Osnabrück, *06.12.1969.

2020-04-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital), § 5 (Übertragung und Verpfändung von Geschäftsanteilen), § 7 (Gesellschafterversammlung), § 8 (Einberufung und Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung), § 9 (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung) und § 14 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen.

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