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Zentrum für deutsche Sprache und Kultur GmbH

ZDSK, Onlinesprachschule, Minuten/Woche..., Online-Sprachschule TANDEM, Wolkenkratzer, Niveaustufen, Abendkurs, Kursbeginn
Adresse / Anfahrt
Rödelheimer Bahnweg 31
60489 Frankfurt am Main
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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-11-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2019 mit Änderung vom 20.09.2019. Geschäftsanschrift: Rödelheimer Bahnweg 31, 60489 Frankfurt am Main. Gegenstand: Die Gesellschaft mit Sitz in Frankfurt/Main verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die Errichtung und Unterhaltung von Vereinsräumen zur bzw. die Durchführung von Sprachkursen, hauptsächlich von Kursen für Deutsch als Fremdsprache, Fortbildungen und kulturellen Veranstaltungen, sowie gegebenenfalls der steuerlich zulässigen Unterbringung der Schüler. - Implizit in den Sprachkursen oder als gesondertes Angebot: Vorbereitung auf und Durchführung von für die Kursteilnehmer relevante Sprachprüfungen, Informationsvermittlung über Berufs- und Bildungschancen, Verhaltensweisen, Bräuche, Einrichtungen, Lebensweisen und den Umgang mit Behörden in Deutschland, Pädagogik, Psychologie, Internet, Beschäftigung mit deutscher Geschichte, Literatur, Kunst und Politik, Förderung der interkulturellen Kompetenz und des Austausches zwischen verschiedenen Kulturen. - Erstellung von Unterrichts- und Prüfungsmaterial. - Kooperation mit anderen Trägern, die ähnliche Ziele verfolgen. - Die Kurse und zusätzlichen Angebote müssen immer auch einer demokratischen, gleichberechtigten, sozialen, die natürlichen Grundlagen des Lebens achtenden Orientierung, entsprechen. Dies ist Verpflichtung für alle Mitarbeiter und Angestellte der Gesellschaft. Ihre Aufgabe ist ferner die Förderung der internationalen Völkerverständigung durch kritische und tolerante Auseinandersetzung mit anderen Kulturen, um ein tiefgehendes gegenseitiges Verständnisses zu erreichen. Der Einzelne soll befähigt werden, sich sozial und beruflich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Für den Sprachunterricht gilt dies bei gleichzeitiger Betonung eines systematischen und strukturierten didaktischen Konzepts. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet alle aufgezählten Maßnahmen zur Verwirklichung des Satzungszwecks umzusetzen. Die Gesellschaft kann ihre steuerbegünstigten Zweck auch durch die Beschaffung von Mitteln für eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zur Verwirklichung der oben genannten steuerbegünstigen Zwecke verwirklichen. Parteipolitische Betätigung ist ausgeschlossen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Thiel, Helmut, Frankfurt am Main, *16.06.1951, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Zentrum für deutsche Sprache und Kultur e.V. mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, VR 7839). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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