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Zer Lackiererei GmbH

Ausbeularbeiten, Pkw-Lackierung, Karosseriearbeiten...
Adresse / Anfahrt
Holzhauser Straße 1a
49205 Hasbergen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2022-01-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2021. Geschäftsanschrift: Holzhauser Straße 1a, 49205 Hasbergen. Gegenstand: Die Lackierung aller Fahrzeugarten sowie Unfallinstandsetzung und Fahrzeugaufbereitung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zer, Peter, Mettingen, *18.11.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-04-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2022 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen des Zer Autolackierfachbetrieb e.K. mit Sitz in Hasbergen im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.03.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.03.2022 einen Unternehmensteil (Teilbetrieb "operatives Geschäft) des von dem Einzelkaufmann Zer, Peter, Mettingen, *18.11.1981 unter der Firma der Zer Autolackierfachbetrieb e.K. in Hasbergen betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2022-05-09:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 03.05.2022 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.