2016-01-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2015. Geschäftsanschrift: Altriper Str. 7, 68766 Hockenheim. Gegenstand: Betrieb eines Dachdeckerfachbetriebs. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Höhnle, Torsten, Neulußheim, *03.02.1964; Ziegler, Mirko, Brühl, *14.11.1980, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-01-04: Nicht mehr Geschäftsführer: Höhnle, Torsten, Neulußheim, *03.02.1964.
2019-08-08: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2019 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 24.06.2019 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Ziegler, Mirko, Brühl, *14.11.1980 verschmolzen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.