2012-02-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.01.2012. Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 4, 21279 Hollenstedt. Gegenstand: Die Beratungs- und Coachingtätigkeit für Unternehmen sowie für die natürliche Personen i.R. der Persönlichkeitsentwicklung, die Entwicklung und der Vertrieb von Software für die so erwähnte Beratungs- und Coachingtätigkeit sowie Dienstleistungen in Form der Übernahme von branchenübergreifenden Büroarbeiten nebst Organisation und Durchführung von Seminaren für die vorgenannten Tätigkeitsbereiche. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Blümel, Heidrun, Hollenstedt, *01.02.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-10-15: Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR beschlossen. 25.100,00 EUR.
2018-07-03: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.06.2018 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, die unter der Heidrun Blümel Coaching & Beratung e.K., Hollenstedt auftretende Kauffrau Heidrun Blümel übertragen. Die Verschmelzung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.