Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Ziemer GmbH & Co. KG

Schmiedestücke von Klein, Großserien, Gesenkschmiedestücke..., Umformtechnik Schmiedestücke, Pressteile, Stauchteile, Präzisionsschmiedestücke, Gesenkschmiedeteile
Adresse / Anfahrt
Richthofenstraße 2
73434 Aalen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-11:
Ziemer GmbH & Co. KG, Aalen (Richthofenstr. 2, 73434 Aalen, Handel mit Schmiede- und Stahlteilen, sowie Industrievertretung von Produkten aller Art.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Ziemer Verwaltungs-GmbH, Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 721294).

2008-05-06:
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der Einzelkaufmann Ziemer, Sven, Aalen, *25.12.1969 hat als Inhaber der Firma "Ziemer Industrievertretungen e.K.", Aalen (Amtsgericht Ulm HRA 720157) und "Ziemer Umformtechnik e.K.", Aalen (Amtsgericht Ulm HRA 720158) die von ihm betriebenen Unternehmen mit allen Aktiva und Passiva im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.03.2008 mit Nachtrag vom 18.04.2008 und des Versammlungsbeschlusses vom 13.03.2008 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.