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Zimmer, Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Bäckerei, Portugieser, Probier..., Probierseiten von Bäckerei, Backmethoden, Geester, Landweizen, Pfundskerl, Saftkorn
Adresse / Anfahrt
Spandauer Straße 10-12
21502 Geesthacht
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2006-11-03:
Zimmer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Geesthacht. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.600,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der alleinige Geschäftsführer ist ermächtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.09.2006 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) geändert sowie insgesamt neu gefasst worden, insbesondere in § 6 (Vertretung und Geschäftsführung)..

2017-02-13:
Geschäftsanschrift: Spandauer Straße 10 - 12, 21502 Geesthacht; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2017 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die neu errichtete Bäckerei Zimmer GmbH & Co. KG mit Sitz in Geesthacht (Amtsgericht Lübeck, HRA 8637 HL) beschlossen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.