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Zimmer Immobiliencontor UG (haftungsbeschränkt)

Vermarktungsdauer, Immobilienmaklerin, Vermögensverlust..., Musterimmobilie, wachstumsorientiertes
Adresse / Anfahrt
Kirchstraße 7
56218 Mülheim-Kärlich
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2013-03-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2012 mit Änderung vom 28.02.2013. Geschäftsanschrift: Musterhausstr. 116, 56218 Mülheim-Kärlich. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Zimmer, Oleg, Mülheim-Kärlich, *24.06.1976, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-06-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. verlegt, nun: Geschäftsanschrift: Kurfürstenstr. 63, 56218 Mülheim-Kärlich. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien, die Vermittlung von Finanzierungen sowie die Vermittlung von Versicherungen.

2015-10-02:
Änderung der Geschäftsanschrift: Kirchstraße 7, 56218 Mülheim-Kärlich.

2016-06-03:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.05.2016 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Zimmer, Oleg, Mülheim-Kärlich, geb. 24.06.1976 übertragen. Die Verschmelzung ist wirksam mit der Eintragung im Register der übertragenden Kapitalgesellschaft, da eine Eintragung des Alleingesellschafter in das Handelsregister nicht in Betracht kommt (§ 122 Absatz 2 UmwG). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträger dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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