Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Zimmerei Beneke Beteiligungs-GmbH

Bauunternehmen, Solarkonzepte, Dämmtechnik..., Kerndämmung, Dämmen/Energie, Dämmung der Gebäudehülle, Gebäudedämmung, Zimmerergeselle, Dachgeschoss, Dämmstoff, Außenwände
Adresse / Anfahrt
Hohe Luft 1a
27404 Heeslingen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-12-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2007. Gegenstand: Die Beteiligung an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft wird sich als Komplementärin an der Zimmerei Beneke GmbH & Co. KG beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Beneke, Bernd, Heeslingen, *21.02.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-11-09:
Geschäftsanschrift: Hohe Luft 1 a, 27404 Heeslingen.

2018-09-25:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2018 mit der SDI Systemdämmung Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Heeslingen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Marketing