2012-09-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2012. Geschäftsanschrift: Breite Gasse 6, 72351 Geislingen. Gegenstand: Betrieb eines Zimmergeschäftes. Insbesondere: Handwerkliche Zimmereiarbeiten, der Abbund und das Aufrichten von Dachstühlen und Sichtdachstühlen, der Holzrahmenbau, Erstellung von Dachaufstockungen und Anbauten, Herstellung und Montage von Wintergärten und Carports, die Altbausanierung, Herstellung und Montage von Eingangsüberdachungen, Durchführung von lsolierungsmaßnahmen an Wohn- und Industriebauten sowie die Durchführung von Dachrenovierungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Morgenroth, Dominik, Geislingen, *20.09.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Morgenroth, Dominik, Geislingen, *20.09.1984 hat als Inhaber der Firma "Zimmerei Dominik Morgenroth e.K.", Geislingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 727745) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2012 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tage auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme).Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.