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Zimmerei Prommersberger GmbH & Co. KG

Ferienhaus, Studio für Innendesign, Pettenreuth..., Kranarbeiten, Vier-Sterne-Qualität, Weiterbildungs-Standards, Innungs-Fachbetriebe, Spenglerei, Bedachungen, Meisterhaft, Mobilheim, Herzlich Willkomen
Adresse / Anfahrt
Kürner Straße 6a
93170 Bernhardswald
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-08-22:
Zimmerei Prommersberger GmbH & Co. KG, Bernhardswald, OT Pettenreuth, Kürner Str. 6a, 93170 Bernhardswald, OT Pettenreuth. (Der Betrieb einer Zimmerei, Spenglerei und Schreinerei. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung sind nicht Gegenstand des Unternehmens). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kürner Str. 6a, 93170 Bernhardswald, OT Pettenreuth. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Zimmerei Prommersberger Verwaltungs GmbH, Bernhardswald, OT Pettenreuth (Amtsgericht Regensburg HRB 13242).

2012-09-06:
Zimmerei Prommersberger GmbH & Co. KG, Bernhardswald, OT Pettenreuth, Kürner Str. 6a, 93170 Bernhardswald, OT Pettenreuth. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 23.08.2012 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2012 und Erklärung des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2012 das Vermögens der Zimmerei Prommersberger e.K. mit dem Sitz in Bernhardswald (Amtsgericht Regensburg HRA 8669) mit Ausnahme der im Ausgliederungsvertrag näher bezeichneten Vermögensgegenstände übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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