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Zimmerei Ricker GmbH

Zimmererkunst, Validieren, Registerkarte..., Dachfenster, Browserfenster, Entsperren, Zimmerer-Handwerks, Videoplattformen, Nachrichtenleiste, Essenzielle
Adresse / Anfahrt
Wasenmühle 14
73660 Urbach
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-11-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2021. Geschäftsanschrift: Mühlstraße 28, 73660 Urbach. Gegenstand: Die Durchführung von Zimmerer- und Holzbauarbeiten jeder Art, Vertrieb damit zusammenhängender Produkte, Eindeckung von Gebäuden aller Art, sowohl mit harten als auch mit weichen Materialien sowie Dachsanierungen an Steil- sowie Flachdächern mit den dazu notwendigen Abdichtungsarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Ricker, Johannes, Urbach, *04.03.1992, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-06-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens Ricker, Johannes, Urbach, *04.03.1992 als Inhaber der Firma "Johannes Ricker e. K., Zimmerei", Urbach (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 739111) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 25.100,00 EUR. Der Einzelkaufmann Ricker, Johannes, Urbach, *04.03.1992 hat als Inhaber der Firma "Johannes Ricker e. K., Zimmerei", Urbach (Amtsgericht Stuttgart HRA 739111) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.05.2022 und des Versammlungsbeschlusses vom 04.05.2022 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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