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Zimmerei/Holzbau Die Holzverbindung GmbH & Co. KG

Mängelbeseitigung, Genehmigungen, Gauben..., Bauleistungen, VOB Teil, Vorschriften des Bürgerlichen, Bürgerlichen Gesetzbuches
Adresse / Anfahrt
Röntgenstraße 24
72108 Rottenburg am Neckar
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-04-08:
(Der Betrieb eines Holzbauunternehmens, insbesondere die Durchführung von Zimmereiarbeiten jeglicher Art, die Durchführung von Innenausbauten und Holz im Garten. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kreßbach Hofgut 4, 72072 Tübingen . Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Zimmerei/Holzbau Die Holzverbindung Verwaltungsgesellschaft mbH, Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 748465), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-06-30:
Sitz verlegt; nun: Rottenburg am Neckar. Änderung der Geschäftsanschrift: Röntgenstraße 24, 72108 Rottenburg am Neckar. Sitz geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Zimmerei/Holzbau Die Holzverbindung Verwaltungsgesellschaft mbH, Rottenburg am Neckar , mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-11-29:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Zimmerei/Holzbau Die Holzverbindung Verwaltungsgesellschaft mbH, Rottenburg am Neckar . Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.06.2021 mit Nachtrag vom 25.11.2021 in die Genossenschaft "die holzverbindung eG", Rottenburg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart GnR 720196) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.