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Zimmerschau AG

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Adresse / Anfahrt
Raiffeisenstraße 10
63225 Langen (Hessen)
1x Adresse:

Ohmstraße 20
63225 Langen (Hessen)


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-16:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 07.05.2008. Gegenstand: Herstellung, Bereitstellung und der Betrieb von Internetseiten einschließlich der Entwicklung von Software sowie Werbung, Marketing und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen isnbesondere über das Internet. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorsitzender: Seim, Markus, Langen (Hessen), *08.06.1968, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Zimmerschau GmbH mit dem Sitz in Langen (Hessen) (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 43244). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-08-05:
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 10, 63225 Langen (Hessen). Nicht mehr Vorsitzender: Seim, Markus, Langen (Hessen), *08.06.1968. Bestellt als Vorstand: Anders, Götz, Rüsselsheim, *28.09.1968, einzelvertretungsberechtigt.

2014-06-30:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ohmstraße 20 a, 63225 Langen (Hessen).

2020-12-16:
Die Hauptversammlung vom 25.09.2020 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Anders und Seim Neue Medien AG. Neuer Gegenstand: die Produktion von Multimediasystemen und Multimediainhalten sowohl im On- als auch im Offline-Bereich und für interaktive Medien, die Beratung anderer Unternehmen im Bereich Multimedia und interaktiver Medien, die Planung und Abwicklung von Medialeistungen im Auftrag Dritter und die Erstellung von Software. Weiterer Gegenstand ist die Herstellung von Internetseiten, Bereitstellung und der Betrieb von Internetseiten einschließlich der Entwicklung von Software sowie Werbung, Marketing und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere über das Internet. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.09.2020 mit Änderung vom 04.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Anders und Seim Neue Medien AG mit dem Sitz in Langen (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 34405) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-12-21:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.12.2020 im Wege des Formwechsels in die Anders und Seim Neue Medien GmbH mit Sitz in Langen (Amtsgericht Offenbach am Main (HRB 53180) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit gleichzeitiger Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.