2005-12-27: Die Gesellschafterversammlung hat am 06.12.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 entsprechend zu ändern. Im übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst. Einzelprokura: Zinnenlauf, Barbara, Düsseldorf, *17.11.1976.
2019-07-15: Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Bau, die Wartung, Reparatur und Sanierung von Sanitär-, Heizungs- und lüftungstechnischen Anlagen im Haus- und Industriebereich sowie deren Planung und Ausführung aller artverwandten Gewerke, ferner der Handel mit Materialien der Haustechnik sowie Bauteilen aller Art sowie die Durchführung von Verwaltungsarbeiten sowie aller artverwandten Gewerke. Nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Zinnenlauf, Udo Gottfried, Düsseldorf, *29.04.1963; Zinnenlauf, Jörg, Ratingen, *20.02.1973, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2019 mit der Zinnenlauf Handel GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 20038) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-01-28: Nicht mehr Geschäftsführer: Zinnenlauf, Bernd, Kaufmann, Düsseldorf.