2008-08-07: Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 706.700,00 EUR auf 958.700,00 EUR beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Weiterhin hat die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2008 die Erhöhung des Stammkapitals um 223.900,00 EUR auf 1.182.600,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 1.182.600,00 EUR.
2012-07-19: Änderung der Geschäftsanschrift: Gutenbergstr. 18, 02763 Zittau.
2015-06-22: Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2015 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Firma sowie Gegenstand des Unternehmens. Neue Firma: Zittauer Bildungsgesellschaft gemeinnützige GmbH . Geschäftsanschrift: Gutenbergstraße 18, 02763 Zittau. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Bildungsleistungen im Bereich der beruflichen Vorbereitung, Aus- und Weiterbildung. Die Gesellschaft wird weiterhin im Rahmen beruflicher und sozialer Bildung in der Sozialfürsorge nach SGB XII, besonders in der Jugendhilfe auf Grundlage des SGB VIII, aktiv. Sie führt Beschäftigungsprojekte durch. Die Gesellschaft arbeitet vorrangig in der Region, wirkt aber auch in landes- und bundesweiten Gremien mit. Die Gesellschaft arbeitet bei Bedarf mit Bildungsträgern, Vereinen oder Arbeitgebern zur Erbringung der Bildungsleistungen oder zur Erfüllung der Ziele in Sozialarbeit zusammen. Im besonderen Maße dienen die von ihr betriebenen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen für unterschiedliche Berufsqualifikationen und erfüllen die Voraussetzungen der einschlägigen Gesetzgebung und Verwaltungspraxis.
2017-09-14: Die Berufsförderverein Lehrhof Löbau e.V. mit dem Sitz in Löbau (Amtsgericht Dresden, VR 9374) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.