2007-08-22: Die Gesellschaft hat am 24.07.2007 mit der Schwartzkopff GmbH & Co KG mit dem Sitz in Bad Langensalza (Amtsgericht Jena HRA 500094) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 26.07.2007 zugestimmt.
2008-03-27: Bestellt: Geschäftsführer: Schwartzkopff, Hans-Georg, Bad Langensalza, *25.10.1940, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-04-17: Der mit der Schwartzkopff GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bad Langensalza (Amtsgericht Jena HRA 500094) als herrschender Gesellschaft abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 24.07.2007 ist durch Vertrag vom 22.11.2011 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 10.04.2012 zugestimmt.
2017-02-07: Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Bonifaciusgasse 9-11, 99947 Bad Langensalza. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schwartzkopff, Hans-Georg, Bad Langensalza, *25.10.1940; Schwartzkopff, Uta, Kauffrau, Bad Langensaiza. Bestellt: Geschäftsführer: Schwartzkopff, Stephanie, Bad Langensalza, *13.04.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-17: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2020 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Schwarzkopff GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Bad Langensalza verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.