Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Zorn Maschinenbau GmbH

Industrieunternehmen, Schaltnetzteile, Kleinanlage..., Mikrozerspanung, Mikroeinsatz, Sondermaschinen, Präzisionsbearbeitungszentrum, Präzisionslösungen, Drahtverarbeitung, Zulieferer für kommerzielle und Industrieausrüstung
Adresse / Anfahrt
Höllstraße 11
78333 Stockach
1x Adresse:

Hebelsteinstraße 5
78247 Hilzingen


Kontakt
55 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 55 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-08-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2015. Geschäftsanschrift: Höllstraße 11, 78333 Stockach. Gegenstand: Die Entwicklung, Konstruktion sowie Herstellung und der Vertrieb von maschinenbautechnischen Einzelteilen, Baugruppen und Produktionseinrichtungen sowie der Handel mit den Ergebnissen der Entwicklung und Konstruktion, den Teilen, Baugruppen und Einrichtungen. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Entwicklung und der Vertrieb von Soft- und Hardwareprodukten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Zeiher, Martin Armin, Orsingen-Nenzingen, *15.03.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-29:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Zorn Maschinenbau GmbH", Stockach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 709922) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-09-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Zorn Maschinenbau GmbH.

Marketing