2008-12-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2008. Geschäftsanschrift: Wigglis 8, 88167 Röthenbach. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung, der Einbau und der Vertrieb von Lüftungs- und Klimaanlagen aus Kunststoff und Blech. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zuber, Maik, Lindenberg, *09.10.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Zuber Kunststoff-Industriemontage GmbH mit dem Sitz in Röthenbach hat das von ihr betriebene Geschäft mit dem Recht, die Firma mit oder ohne Beifügen eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortzuführen, an die Zuber GmbH verpachtet. Diese führt das Geschäft unter der Firma Zuber GmbH fort. Die Haftung des Pächters für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des Verpächters (Zuber Kunststoff-Industriemontage GmbH) ist ausgeschlossen.
2013-10-28: Die Gesellschaft hat am 30.09.2013 mit der MZ Geschäftsverpachtungs GmbH mit dem Sitz in Röthenbach (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 8534) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 30.09.2013 zugestimmt.
2015-07-15: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wigglis 10, 88167 Röthenbach. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Döring, Frank, München, *28.08.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-12-10: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 30.09.2013 mit der MZ Geschäftsverpachtungs GmbH mit dem Sitz in Röthenbach (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 8534) ist durch Kündigung zum 31.12.2015 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.