2013-03-01: Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung nach Völklingen beschlossen. Neuer Sitz: Völklingen. Geschäftsanschrift: Saarwiesenstr. 5, 66333 Völklingen.
2019-03-13: Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Zucchetti Germany GmbH.
2019-07-09: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.05.2019 mit der Zucchetti GmbH mit Sitz in Völklingen als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-04-20: Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Schwindling, Dirk, Aldesago / Schweiz, *25.05.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.04.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.04.2022 mit der AWEK microdata GmbH mit Sitz in Hamburg als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.