2017-08-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2017 und Nachtrag vom 04.08.2017. Geschäftsanschrift: Römerweg 50/1, 78739 Hardt. Gegenstand: Die Förderung der Erziehung und Berufsbildung von Kindern und Patenkindern in Uganda. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Broghammer, Julia, Denkendorf, *04.08.1995; Hofmann, Raphaela Clara, Benediktbeuern, *14.12.1994, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-10-10: Personenbezogene Daten geändert beiGeschäftsführer:Broghammer, Julia, Benediktbeuern,*04.08.1995einzelvertretungsberechtigt mit derBefugnis, im Namen der Gesellschaft mitsich im eigenen Namen oder als Vertretereines Dritten Rechtsgeschäfteabzuschließen.
2019-02-07: Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. § 16 (Auflösung, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke) wurde neu eingefügt, hierdurch ändert sich die Nummerierung. Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige - mildtätige - kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist Förderung der Erziehung und Berufsausbildung von Kindern und Patenkindern in Uganda (z.B. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Kunst und Kultur, Landschaftspflege, Umweltschutz, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Sports, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen). Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht, insbesondere durch Organisation von schulischen Veranstaltungen in Uganda, Unterstützung bei Praktikas der Kinder (z.B. Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, Vergabe von Forschungsaufträgen, Unterhaltung einer Schule, einer Erziehungsberatungsstelle, Pflege von Kunstsammlungen, Pflege des Liedgutes und des Chorgesanges, Errichtung von Naturschutzgebieten, Unterhaltung eines Kindergartens, Kinder-, Jugendheimes, Unterhaltung eines Altenheimes, eines Erholungsheimes, Bekämpfung des Drogenmissbrauchs, des Lärms, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, Anschaffung von Existenzgründungsgrundlagen für Schulabgänger). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.