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Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerk VVaG

ZVK-Bayern, Entgeltumwandlung, Altersrente..., Unterstützungskasse, Registrierte, EXE
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Bavariaring 23
80336 München
1x Adresse:

Postfach 202141
80021 München


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24x HR-Bekanntmachungen:

2005-09-21:
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 21.06.2005 hat die Änderung der §§ 6 (Aufbringung der Mittel) und 9 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.

2006-07-19:
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 20.06.2006 hat die Änderung der §§ 3 (Zweck), 6 (Aufbringung der Mittel) und 7 (Rechnungslegung und Vermögenslage) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Kasse gewährt nach Maßgabe ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen die folgenden Leistungen neben der gesetzlichen Rentenversicherung: 1.1 an die in § 2 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer: a) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 1 bis 3SGB VI; b) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 4 bis 6 SGB VI und zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung; c) Beihilfen zu Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eine Erwerbsminderungvon mindestens 50 v.H. vorliegt; 1.2. an die Witwen/Witwer der in § 2 bezeichneten Arbeitnehmer, im übrigen an den in § 56 SGB I bezeichneten Personenkreis, ein Sterbegeld. 2. Die Kasse gewährt ferner Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen, soweit zwischen der Kasse und einem von § 2 Nr. 2 erfassten Betrieb bzw. einem der in § 2 Nr. 2.3 Buchst. a) bis e) genannten Personen ein Versicherungsvertrag nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen über eine individuelle Zusatzvorsorge abgeschlossen wurde. 3. Die Kasse nimmt die Leistungszusagen der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. (nachfolgend Unterstützungskasse genannt) in Rückdeckung. Die näheren Einzelheiten werden in den mit der Unterstützungskasse abzuschließenden Versicherungsbedingungen geregelt. 4. Die Kasse übernimmt die Verwaltung der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. Die im Rahmen der Erfüllung der Arbeiten durch die Kasse zuzurechnenden Aufwendungen und Kostenwerden jährlich ermittelt und bei der Abrechnung des Geschäftsbereiches Rückdeckungsversicherung berücksichtigt.

2007-07-18:
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 19.06.2007 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.

2008-07-23:
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 19.06.2007 hat die Änderung der § 7 (Rechnungslegung und Vermögenslage) der Satzung beschlossen.

2008-08-06:
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 17.06.2008 hat die Änderung des § 6 Nr. 3 und Nr. 4 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.

2009-07-22:
Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, §§ 35 Abs. 3 Satz 1 VAG, 106 AktG.

2009-07-22:
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 16.06.2009 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Bavariaring 23, 80336 München.

2009-12-02:
Ausgeschieden: Vorstand: Kühne, Michael, Königsdorf, *30.12.1938. Bestellt: Vorstand: Wahl, Markus, Buchloe, *04.01.1964.

2010-05-12:
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 26.03.2010 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.

2010-08-04:
Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, §§ 35 Abs. 3 Satz 1 VAG, 106 AktG.

2010-12-01:
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 22.06.2010 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) sowie die Einfügung des § 5a (Versorgungsausgleich) der Satzung beschlossen.

2011-07-27:
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 21.06.2011 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.

2011-09-07:
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 21.06.2011 hat die Änderung der §§ 3 (Zweck des Vereins) sowie 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Kasse gewährt nach Maßgabe ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen die folgenden Leistungen neben der gesetzlichen Rentenversicherung: 1.1 an die in § 2 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer: a) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 SGB VI; b) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 4 bis 6 SGB VI und zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung; c) Beihilfen zu Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eine Erwerbsminderung von mindestens 50 v.H. vorliegt; 1.2. an die Witwen/Witwer der in § 2 bezeichneten Arbeitnehmer, im übrigen an den in § 56 SGB I bezeichneten Personenkreis, ein Sterbegeld, wenn der Sterbefall vor dem 01.09.2011 eingetreten ist. 2. Die Kasse gewährt ferner Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen, soweit zwischen der Kasse und einem von § 2 Nr. 2 erfassten Betrieb bzw. einem der in § 2 Nr. 2.3 Buchst. a) bis e) genannten Personen ein Versicherungsvertrag nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen über eine individuelle Zusatzvorsorge abgeschlossen wurde. 3. Die Kasse nimmt die Leistungszusagen der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. (nachfolgend Unterstützungskasse genannt) in Rückdeckung. Die näheren Einzelheiten werden in den mit der Unterstützungskasse abzuschließenden Versicherungsbedingungen geregelt. 4. Die Kasse übernimmt die Verwaltung der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. Die im Rahmen der Erfüllung der Arbeiten durch die Kasse zuzurechnenden Aufwendungen und Kosten werden jährlich ermittelt und bei der Abrechnung des Geschäftsbereiches Rückdeckungsversicherung berücksichtigt.

2012-07-25:
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 19.06.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), 2 (Geltungsbereich), 3 (Zweck) und 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Kasse gewährt nach Maßgabe ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen die folgenden Leistungen neben der gesetzlichen Rentenversicherung: 1.1 an die in § 2 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer: a) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 1 bis 3a SGB VI; b) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 4 bis 6 SGB VI und zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung; c) Beihilfen zu Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eine Erwerbsminderung von mindestens 50 v.H. vorliegt; 1.2. an die Witwen/Witwer der in § 2 bezeichneten Arbeitnehmer, im übrigen an den in § 56 SGB I bezeichneten Personenkreis, ein Sterbegeld, wenn der Sterbefall vor dem 01.09.2011 eingetreten ist. 2. Die Kasse gewährt ferner Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen, soweit zwischen der Kasse und einem von § 2 Nr. 2 erfassten Betrieb bzw. einem der in § 2 Nr. 2.3 Buchst. a) bis e) genannten Personen ein Versicherungsvertrag nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen über eine individuelle Zusatzvorsorge abgeschlossen wurde. 3. Die Kasse nimmt die Leistungszusagen der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. (nachfolgend Unterstützungskasse genannt) in Rückdeckung. Die näheren Einzelheiten werden in den mit der Unterstützungskasse abzuschließenden Versicherungsbedingungen geregelt. 4. Die Kasse übernimmt die Verwaltung der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. Die im Rahmen der Erfüllung der Arbeiten durch die Kasse zuzurechnenden Aufwendungen und Kosten werden jährlich ermittelt und bei der Abrechnung des Geschäftsbereiches Rückdeckungsversicherung berücksichtigt. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, §§ 35 Abs. 3 Satz 1 VAG, 106 AktG.

2013-10-30:
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 18.06.2013 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, §§ 35 Abs. 3 Satz 1 VAG, 106 AktG.

2014-09-25:
Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2014 hat die Änderung des § 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.

2015-09-09:
Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2015 hat die Änderung des § 6 der Satzung beschlossen.

2016-09-22:
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 21.06.2016 hat die Änderung der §§ 6 , 7 (Rechnungslegung und Vermögenslage) und 10 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, §§ 189 Abs. 3 Satz 1 VAG, 106 AktG.

2017-02-01:
Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, §§ 189 Abs. 3 Satz 1 VAG, 106 AktG.

2017-08-18:
Die Mitgliederversammlung vom 20.6.2017 hat die Änderung des § 6 der Satzung beschlossen.

2018-11-28:
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 19.06.2018 hat die Änderung der §§ 6 und 11 (Vorstand) der Satzung beschlossen. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, §§ 189 Abs. 3 Satz 1 VAG, 106 AktG.

2019-11-26:
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 18.06.2019 hat die Änderung der §§ 2 , 3 (Zweck), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Versicherungsverhältnis) und 6 (Aufbringung der Mittel) der Satzung beschlossen.

2020-12-22:
Die Mitgliedervertreterversammlung vom 03.08.2020 hat die Änderung des § 6 der Satzung beschlossen.

2021-08-11:
Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2021 hat die Änderung der §§ 2 , 3 (Zweck), 4 (Mitgliedschaft) und 6 (Aufbringung der Mittel) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Kasse gewährt nach Maßgabe ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen die folgenden Leistungen neben der gesetzlichen Rentenversicherung: 1.1 an die in § 2 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer: a) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 1 bis 3a SGB VI; b) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 4 bis 6 SGB VI und zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung; c) Beihilfen zu Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eine Erwerbsminderung von mindestens 50 v.H. vorliegt; 1.2. an die Witwen/Witwer der in § 2 bezeichneten Arbeitnehmer, im übrigen an den in § 56 SGB I bezeichneten Personenkreis, ein Sterbegeld, wenn der Sterbefall vor dem 01.09.2011 eingetreten ist. 2. Die Kasse gewährt ferner Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen, soweit zwischen der Kasse und einem von § 2 Nr. 2 erfassten Betrieb bzw. einem der in § 2 Nr. 2.3 Buchst. a) bis e) genannten Personen ein Versicherungsvertrag nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen über eine individuelle Zusatzvorsorge abgeschlossen wurde. 3. Die Kasse nimmt die Leistungszusagen der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. (nachfolgend Unterstützungskasse genannt) in Rückdeckung. Die näheren Einzelheiten werden in den mit der Unterstützungskasse abzuschließenden Versicherungsbedingungen geregelt. Die Rückdeckungsversicherungen können von den Versorgungsberechtigten gemäß § 8 Abs. 2 BetrAVG als Versicherungsnehmer fortgeführt werden. Die Kasse gewährt insoweit Leistungen aus der auf das Leben der Arbeitnehmer abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen. 4. Die Kasse übernimmt die Verwaltung der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. Die im Rahmen der Erfüllung der Arbeiten durch die Kasse zuzurechnenden Aufwendungen und Kosten werden jährlich ermittelt und bei der Abrechnung des Geschäftsbereiches Rückdeckungsversicherung berücksichtigt. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, §§ 189 Abs. 3 Satz 1 VAG, 106 AktG. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, §§ 189 Abs. 3 Satz 1 VAG, 106 AktG.