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Zweckverband Landeswasserversorgung

Wasserversorgung und -entsorgung, Trinkwasser, Ireland Limited..., LW-Strategie, Drittanbieters
Adresse / Anfahrt
Schützenstraße 4
70182 Stuttgart
4x Adresse:

Seestraße 58
71394 Kernen im Remstal


Dauerwangstraße 18
73457 Essingen


Postfach 105552
70048 Stuttgart


Zum Buchbrunnen 1
89561 Dischingen


Kontakt
21 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 21 Mitarbeiter
Gründung 1912
Formell
14x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-29:
Am 10.11.2000 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen. Am 13.11.2001 wurde die Änderung der Satzung in § 8 (Zuständigkeit der Verbandsversammlung und Geschäftsgang), § 9 (Beschließender Ausschuss), § 10 (Verwaltungsrat), § 12 (Geschäftsleitung) und die Änderung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen. Am 12.11.2002 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen. Am 11.11.2003 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen. Am 08.11.2005 wurde die Änderung der Satzung in § 12 (Geschäftsleitung), § 13 (Personalangelegenheiten), § 21 (Öffentliche Bekanntmachungen) und die Änderung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen. Am 14.11.2006 wurde die Änderung der Satzung in § 10 (Verwaltungsrat), § 12 (Geschäftsleitung) und die Änderung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen.

2013-02-18:
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Verbandsvorsitzende vertritt stets allein, die beiden Geschäftsführer vertreten gemeinsam. Die Geschäftsführer vertreten den Verband im Rahmen ihrer Aufgaben, im übrigen vertritt der Verbandsvorsitzende. Die Geschäftsführer leiten das Unternehmen und führen die laufenden Geschäfte, soweit im Gesetz und in der Verbandssatzung nichts anderes bestimmt ist. Sie sind insbesondere für folgendes zuständig: 1. Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats sowie der Entscheidungen des Verbandsvorsitzenden; 2. Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Erträge und Aufwendungen; 3. Ausführung von Vorhaben des Vermögensplans und Anerkennung der Schlussabrechnung, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens 100.000,00 EUR nicht übersteigen; 4. Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen für Vorhaben des Vermögensplans, wenn deren Wert 250.000,00 EUR nicht übersteigt; 5. Aufnahme von Krediten nach dem Vermögensplan, wenn der Betrag 1.000.000,00 EUR nicht übersteigt sowie von Kassenkrediten; 6. Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie Bestellung anderer Sicherheiten, wenn der Betrag oder Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt; 7. Gewährung von Darlehen, wenn der Betrag 25.000,00 EUR, freiwillige Zuwendungen, wenn der Betrag oder Wert 5.000,00 EUR nicht übersteigt; 8. Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert 100.000,00 EUR nicht übersteigt; Veräußerungen und dingliche Belastungen, wenn der Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt; 9. Verzicht auf fällige Ansprüche des Verbands oder Niederschlagung von solchen, wenn der Betrag oder Wert 10.000,00 EUR nicht übersteigt; 10. Abschluss von Vergleichen, wenn der Betrag oder Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt.

2013-05-06:
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Verbandsvorsitzende vertritt stets allein, die beiden Geschäftsführer vertreten gemeinsam. Die Geschäftsführer vertreten den Verband im Rahmen ihrer Aufgaben, im übrigen vertritt der Verbandsvorsitzende. Die Geschäftsführer leiten das Unternehmen und führen die laufenden Geschäfte, soweit im Gesetz und in der Verbandssatzung nichts anderes bestimmt ist. Sie sind insbesondere für folgendes zuständig: 1. Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats sowie der Entscheidungen des Verbandsvorsitzenden; 2. Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Erträge und Aufwendungen; 3. Ausführung von Vorhaben des Vermögensplans und Anerkennung der Schlussabrechnung, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens 100.000,00 EUR nicht übersteigen; 4. Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen für Vorhaben des Vermögensplans, wenn deren Wert 250.000,00 EUR nicht übersteigt; 5. Aufnahme von Krediten nach dem Vermögensplan sowie von Kassenkrediten; 6. Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie Bestellung anderer Sicherheiten, wenn der Betrag oder Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt; 7. Gewährung von Darlehen, wenn der Betrag 25.000,00 EUR, freiwillige Zuwendungen, wenn der Betrag oder Wert 5.000,00 EUR nicht übersteigt; 8. Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert 100.000,00 EUR nicht übersteigt; Veräußerungen und dingliche Belastungen, wenn der Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt; 9. Verzicht auf fällige Ansprüche des Verbands oder Niederschlagung von solchen, wenn der Betrag oder Wert 10.000,00 EUR nicht übersteigt; 10. Abschluss von Vergleichen, wenn der Betrag oder Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt. 11. Einwerbung und Entgegennahme des Angebots von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

2014-03-06:
Am 05.11.2013 wurde die Änderung der Satzung in § 5, § 12, § 16 und § 21 beschlossen. Bestellt als Verbandsvorsitzender: Kuhn, Fritz, Stuttgart, *29.06.1955. Nicht mehr Verbandsvorsitzender: Dr. Schuster, Wolfgang, Stuttgart, *05.09.1949.

2015-04-14:
Am 21.10.214 wurde die Änderung der Satzung in § 16 (Festkosten- und Betriebskostenumlage) beschlossen. Bestellt als Verbandsvorsitzender: Dr. Ziegler, Jürgen, Esslingen am Neckar, *08.03.1955. Nicht mehr Verbandsvorsitzender: Kuhn, Fritz, Stuttgart, *29.06.1955.

2016-06-28:
Eintragung laufende Nr. 6 Spalte 5 a) von Amts wegen berichtigt und neu vorgetragen: Am 21.10.2014 wurde die Änderung der Satzung in § 16 (Festkosten- und Betriebskostenumlage) beschlossen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Verbandsvorsitzender: Dr. Zieger, Jürgen, Esslingen am Neckar, *08.03.1955.

2018-03-15:
Eintragung vom 15.03.2018 in laufende Nr. 8 Spalte 5 a) (Satzungsänderung) von Amts wegen berichtigend gelöscht.

2018-03-15:
Am 24.10.2017 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen.

2018-05-02:
Am 24.10.2017 wurde die Änderung der Satzung bezüglich der Anlage zu § 1 Abs. 1 beschlossen.

2019-02-14:
Am 23.10.2018 wurde die Änderung der Satzung in § 8 (Zuständigkeit der Verbandsversammlung und Geschäftsgang) sowie § 10 (Verwaltungsrat) beschlossen.

2019-05-31:
Bestellt als Geschäftsführer: Simonek, Oliver, Baltmannsweiler, *26.11.1973. Nicht mehr Geschäftsführer: Eisele, Wolfgang, Aalen, *08.10.1957.

2019-08-12:
Aus technischen Gründen neu vorgetragen und gerötet: Nicht mehr Geschäftsführer: Eisele, Wolfgang, Aalen, *08.10.1957.

2020-01-27:
Am 22.10.2019 wurde die Änderung der Satzung in § 8 (Zuständigkeit der Verbandsversammlung und Geschäftsgang), § 9 (Beschließender Ausschuss), § 10 (Verwaltungsrat), § 11 (Verbandsvorsitzender), § 12 (Geschäftsleitung), § 13 (Personalangelegenheiten) und § 21 (Öffentliche Bekanntmachungen) beschlossen.

2021-05-04:
Am 20.10.2020 wurde die Änderung der Satzung in § 2, § 8, § 9 und § 12 sowie die Neueinfügung des § 4a und § 16a beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Verbandsvorsitzende vertritt stets allein, die beiden Geschäftsführer vertreten gemeinsam. Die Geschäftsführer vertreten den Verband im Rahmen ihrer Aufgaben, im übrigen vertritt der Verbandsvorsitzende. Die Geschäftsführer leiten das Unternehmen und führen die laufenden Geschäfte, soweit im Gesetz und in der Verbandssatzung nichts anderes bestimmt ist. Sie sind insbesondere für folgendes zuständig: 1. Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats sowie der Entscheidungen des Verbandsvorsitzenden; 2. Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Erträge und Aufwendungen; 3. Ausführung von Vorhaben des Vermögensplans und Anerkennung der Schlussabrechnung, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens 200.000,00 EUR nicht übersteigen; 4. Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen für Vorhaben des Vermögensplans, wenn deren Wert 500.000,00 EUR nicht übersteigt; 5. Aufnahme von Krediten nach dem Vermögensplan sowie von Kassenkrediten; 6. Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie Bestellung anderer Sicherheiten, wenn der Betrag oder Wert 50.000,00 EUR nicht übersteigt; 7. Gewährung von Darlehen, wenn der Betrag 50.000,00 EUR, freiwillige Zuwendungen, wenn der Betrag oder Wert 10.000,00 EUR nicht übersteigt; 8. Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert 100.000,00 EUR nicht übersteigt; Veräußerungen und dingliche Belastungen, wenn der Wert 25.000,00 EUR nicht übersteigt; 9. Verzicht auf fällige Ansprüche des Verbands oder Niederschlagung von solchen, wenn der Betrag oder Wert 20.000,00 EUR nicht übersteigt; 10. Abschluss von Vergleichen, wenn der Betrag oder Wert 50.000,00 EUR nicht übersteigt. 11. Einwerbung und Entgegennahme des Angebots von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. 12. Verpflichtung von Verbandsmitgliedern zur Abnahme nach § 5 Abs (2) Satz 2-5. 13. Entscheidung über die Gewährung von Bezugsrechten auf Zeit nach § 4a der Verbandssatzung.

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