2014-02-12: Firma: Zwergenschloß gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Olafstraße 16, 13467 Berlin; Gegenstand: Der Betrieb von Kindertagesstätten zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, die Förderung der körperlichen und geistlichen Entwicklung sowie des Sozialverhaltens der Eigeninitiative und der Selbständigkeit von Kindern. Die Gesellschaft kann sich an anderen Körperschaften, welche ebenfalls gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung erfolgen, beteiligen bzw. kann eine derartige Körperschaft gründen oder erwerben. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Heidemann, Sabine, *13.01.1964, Glienicke; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.01.2014; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Zwergenschloß e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 14991 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 14.01.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.