2019-07-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2019. Geschäftsanschrift: Rotebühlstraße 89/2, 70178 Stuttgart. Gegenstand: Die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken sowie alle weiteren in § 1 Abs. des Architektengesetzes Baden-Württemberg genannten Tätigkeiten. Baugewerbliche und sonstige gewerbliche Tätigkeiten dürfen nicht erbracht werden. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Braun, Oliver, Ostfildern, *04.04.1976; Fritz, Walter, Tübingen, *25.03.1958; Lange, Alexander, Stuttgart, *10.06.1962; Prof. Raff, Hellmut, Tübingen, *26.02.1953, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Ackermann + Raff GmbH & Co. KG", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 722225) gemäß § 190 ff. UmwG.
2019-09-05: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ackermann + Raff Verwaltungs GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 725058) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-12-14: Bestellt als Geschäftsführer: Gruner, Florian, Stuttgart, *28.09.1977.