2014-04-01: 1 S. 1 GewO), Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 Nr. 1 und 2 GewO) und Hypothekenmakler (§ 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO).). Firma: a priori! Unabhängige Finanzberatung e.K. Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Sigmaringer Straße 36, 10713 Berlin; Inhaber: 1.
Hammer, Sandrina, *08.04.1975, Berlin; Rechtsform: Einzelunternehmen
2018-08-21: Änderung zu Nr. 1: hinsichtlich Familienname: Inhaber: Hammer-Mock, Sandrina, *08.04.1975, Berlin
2021-12-13: Rechtsverhaeltnis: Die Inhaberin hat auf Grund des Spaltungsvertrages vom 07.10.2021 ihr Einzelunternehmen als Gesamtheit zur Aufnahme auf die Spree Finance GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 189459 B) aus ihrem Vermögen ausgegliedert. Die Firma ist hier gelöscht.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.