Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

a tempo Satz & Verlag GmbH

Musiksoftware, Notensatz, Ihr Notationspartner..., Notations, Score-Nutzer, Score-Board
Adresse / Anfahrt
Im Tannenbusch 3
53119 Bonn
Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-05-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.1997, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 68169 B) nach Bonn beschlossen. Geschäftsanschrift: Im Tannenbusch 3, 53119 Bonn. Gegenstand: der Satz von Noten und anderen Druckerzeugnissen, der Betrieb eines Verlages und der Vertrieb von Software, Hardware und Dienstleistungen für Setzer und Verlage. Stammkapital: 27.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hübschmann, Thorsten, Paris La Défense, *25.02.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-01-28:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.12.2021 mit der Thorsten Hübschmann Management Consulting GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 17625) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-03:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Thorsten Hübschmann Management Consulting GmbH am 28.01.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.