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a.di.g. Dienstleistungen GmbH

Gebäudereinigung, Renovierungsservice, Grünanlagenpflege..., Auftragserfüllung, Räum, Innungsbetrieb, Aufbewahrungsdauer, Kleinreparaturen, Gewerbebetriebe, Handwerksmeister, Hausverwaltungen
Adresse / Anfahrt
Ruhrstraße 78
16515 Oranienburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2010-09-24:
Firma: a.di.g. Dienstleistungen GmbH Sitz: Oranienburg; Geschäftsanschrift: Ruhrstraße 78, 16515 Oranienburg. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Glas- und Gebäudereinigung, des Hausmeisterservices und der Grünanlagenpflege, sowie das Ausführen von Renovierungen, Umzügen, Winterdiensten und das Durchführen verschiedener handwerklicher Arbeiten. Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Krug, Markus, *21.10.1973, Oranienburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2010. Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit des Kaufmanns Markus Krug, nämlich durch Übertragung des von ihm unter der Firma a.di.g. Dienstleistungen Markus Krug e.K. mit Sitz in Oranienburg (Amtsgericht Neuruppin, HRA 2302) betriebenen Unternehmens gemäß §§ 152, 158 ff. UmwG auf Grund des Spaltungsplans vom 09.08.2010 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage.Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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