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Nebelhornstraße 8
86807 Buchloe
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3x HR-Bekanntmachungen:

2005-12-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2005. Gegenstand des Unternehmens: Die Anwendungsentwicklung, Systembereitstellung, Produktion, Handel und sonstige Dienstleistungen für Werbung, Marketingkommunikation und Publishing auf Basis von Druck- und Internet-Technologien sowie komplimentärer elektronischer Medien. Darüber hinauskann die Gesellschaft mit Hard- und Software sowie Werbemitteln handeln und Verlagsgeschäfte jeglicher Art vornehmen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bachfischer, Stefan, Buchloe, *14.07.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2006-01-09:
Bestellt: Geschäftsführer: Schmitz, Stefan, München, *17.09.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-09-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2018 hat die Satzung neu gefasst. Personendaten von Amts wegen geändert, nun: Geschäftsführer: Schmitz, Stefan, Landsberg am Lech, *17.09.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 23. - 27.07.2018 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung von denselben Tagen Teile des Vermögens auf die vlow GmbH mit dem Sitz in Buchloe (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 14375) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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