2021-12-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2021. Geschäftsanschrift: Schlossstraße 12, 76768 Berg . Gegenstand: - Entwicklung und Vertrieb von Software sowie - IT-Beratungsleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: André, Jan, Karlsruhe, *13.11.1990; Getto, Markus, Karlsruhe, *27.07.1990, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-17: Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme nach Ausgliederung des Unternehmens, betrieben unter der Firma Jan André e.K. in Ulm (Amtsgericht Ulm HRA 727851) beschlossen. Geändert, nun: Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 01.12.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 01.12.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Jan André, Karlsruhe, geb. am 13.11.1990 unter der Firma Jan André e.K. in Ulm (Amtsgericht Ulm, HRA 727851) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
2021-12-21: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.12.2021 wirksam geworden. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.