2007-06-22: Aktiengesellschaft. Satzung vom 24. Oktober 2006. Die Hauptversammlung vom 23.02.2007 hat die Änderung der Satzung in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 55430) nach Meerbusch beschlossen. Weiterhin wurde in der Hauptversammlung vom 31.05.2007 die Änderung der Satzung in § 1 Ziffer 1 (Firma) beschlossen. Gegenstand: Betrieb einer Werbeagentur. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Vorstandsmitgliedern kann durch Beschluss alleinige Vertretungsbefugnis erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, die Gesellschaft und Dritte bei Rechtsgeschäfften untereinander gleichzeitig zu vertreten. Vorstand: Ackel, Marcus, Kaarst, *17.02.1971; Swertz, Stefan, Krefeld, *01.03.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-05-26: Die Hauptversammlung vom 28. April 2008 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vertretungsregelung) beschlossen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne Vorstandsmitglieder allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind. Er kann außerdem einzelnen Vorstandsmitgliedern Befreiung von dem Verbot der Mehrvertretung des § 181 Alt. 2 BGB erteilen.
2012-06-21: Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2012-06-21: Bestellt als Vorstand: Riepenhausen, Tim, Düsseldorf, *11.01.1977.
2013-03-14: Nicht mehr Vorstand: Ackel, Marcus, Kaarst, *17.02.1971.
2013-07-25: Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr bestellt als Vorstand: Riepenhausen, Tim, Düsseldorf, *11.01.1977, einzelvertretungsberechtigt.
2015-05-20: Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2018-02-13: Nicht mehr Vorstand: Swertz, Stefan, Krefeld, *01.03.1969.
2019-05-08: Bestellt als Geschäftsführer: Happe, Stefan, Essen, *20.09.1968; Riepenhausen, Tim Michael Wilhelm, Düsseldorf, *11.01.1977, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 8. April 2019 im Wege des Formwechsels in die adisfaction GmbH mit Sitz in Meerbusch umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-24: Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 15. Mai 2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.