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advima Beratungs- und Dienstleistungs GmbH

Dienstleistung, Unternehmenslenker, Umsetzen..., Begleiten, Verbinden, Firmenverkauf, PATENTANMELDUNGEN, Lösungsanbieter, Definierung, Hindernisse, Lampart
Adresse / Anfahrt
Wilhelmstraße 2
73249 Wernau (Neckar)
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-08-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Str. 31, 73230 Kirchheim unter Teck. Gegenstand geändert; nun: Handel, Vertrieb und Herstellung von Hard- und Software insbesondere im PC-Bereich sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen, ferner das Erbringen von Beratungs- und Dienstleistungen im technischen, kaufmännischen oder strategischen Bereich. Nicht mehr Geschäftsführer: Messinger, Harald M., Hochdorf, *16.09.1972. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Lang, Tobias H., Nürtingen, *14.12.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-10-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Wernau Neckar. Neue Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 2, 73249 Wernau Neckar.

2011-12-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: advima Beratungs- und Dienstleistungs GmbH. Gegenstand geändert; nun: das Erbringen von Beratungs- und Dienstleistungen im kaufmännischen, technischen und strategischen Bereich für Unternehmen und Unternehmer.

2020-11-30:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.11.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "advima Beteiligungs GmbH", Wernau Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 745305) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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