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Adresse / Anfahrt
Kornbergstraße 23
70176 Stuttgart
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
Gründung 2009
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2020. Geschäftsanschrift: Kornbergstraße 23, 70176 Stuttgart. Gegenstand: Die Vermittlung von Immobiliengeschäften aller Art, insbesondere der Nachweis oder die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Basad, Sara Tomris, Stuttgart, *31.08.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-06-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Die Einzelkauffrau Basad, Sara Tomris, Stuttgart, *31.08.1979 hat als Inhaberin der Firma "Sara Basad e.K.", Stuttgart (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 737445) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.05.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom 11.05.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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