2007-10-31: Firma: design akademie berlin, Hochschule für Kommunikation und Design GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Der Betrieb einer privaten Fachhochschule für Marketing, Marketing-Kommunikation, Kommunikationswissenschaften, Gestaltung und Design. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Hertwig-Dinse, Barbara, geb. Hertwig, *07.07.1966, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Idler, Egbert, *17.11.1959, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 07.06.2006; mit Änderungen vom 01.08.2006 und 09.10.2007 in § 1 (Firma) und § 12 (Beschränkungen der Geschäftsführer).
2011-07-21: Geschäftsführer:; 3. Keller, Thomas, *29.07.1962, Templin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
2014-02-10: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Hertwig-Wagner, Barbara, geb. Hertwig; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Idler, Egbert
2014-06-17: Firma: design akademie berlin SRH Hochschule für Kommunikation und Design GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.05.2014 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
2015-09-01: Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Keller, Thomas
2015-09-10: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Prinzenstraße 84, 10969 Berlin; Geschäftsführer: 4.
Metzner, Kai, *23.10.1971, Berlin
2016-12-21: Änderung zu Nr. 4: hinsichtlich der Vertretungsbefugnis, wie folgt: Geschäftsführer: Metzner, Kai; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2016-12-28: Gegenstand: Die Forderung der Volks- und Berufsbildung und die Förderung von Wissenschaft und Forschung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 und 7 AO. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb einer Hochschule in Berlin, Erbringung von sonstigen Bildungsdienstleistungen insbesondere die Fort-, Aus- und Weiterbildung von Künstlern und die Teilnahme an Forschungsvorhaben und wissenschaftlichen Studien. Sie verwirklicht damit die Ziele der SRH Higher Education GmbH und der SRH Holding , Heidelberg. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2016 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere geändert in § 2 (Gegenstand) und § 8 (Geschäftsführung).
2017-07-31: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.07.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 11 und § 15 (Auflösung, Liquidation).
2017-09-05: Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Metzner, Kai; Geschäftsführer: 5.
Dr. Bagschik, Thorsten, *18.02.1969, Jembke; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
2017-09-15: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 18.08.2017 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die SRH Hochschule Berlin GmbH University of Applied Sciences mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 68460 B) verschmolzen.
Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.