2010-01-18: Änderung der Geschäftsanschrift: Moltkestraße 2-4, 78467 Konstanz. Nicht mehr Geschäftsführer: Fürgut, Markus, Ravensburg, *03.01.1971. Bestellt als Geschäftsführer: Schraut, Alexander, Memmingen, *15.07.1953, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-02-20: Bestellt als Geschäftsführer: Donner, Nikolaus, Nonnenhorn, *29.11.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schraut, Alexander, Memmingen, *15.07.1953.
2012-10-01: Bestellt als Geschäftsführer: Querbach, Andreas, Friedrichshafen, *14.02.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Donner, Nikolaus, Nonnenhorn, *29.11.1972.
2016-11-23: Änderung der Geschäftsanschrift: Am Seerhein 6, 78467 Konstanz. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Querbach, Andreas, Rettenberg, *14.02.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-05-31: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Labhard Medien GmbH", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 380898) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.