2017-12-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2017. Geschäftsanschrift: Braunstraße 16, 04347 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit sowie Vertrieb, Installation und Wartung von EDV-Systemen, Zubehör und Netzwerken; Vertrieb, Entwicklung und Anpassung von Software; Entwicklung, Herstellung, Service, Planung und Projektierung von IT-Systemen sowie deren Komponenten; Erbringung von IT-Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schulz, Dietmar, Landsberg, *21.10.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-08-29: Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR zum Zweck der Ausgliederung und die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 21.08.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens als Gesamtheit (Teilbetrieb Systemhaus) von der alpha 2000 Holding GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 3132) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-10-08: Die Ausgliederung wurde am 04.09.2018 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 130 Abs. 2 UmwG.