2016-09-27: Die MonFracht Spedition GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-12-31: Errichtet: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Frankfurt am Main, 60549 Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: Cargo City Süd, Geb. 567 B, 60549 Frankfurt am Main.