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alphaEOS AG

Produkt/Dienstleistung, Aktivhaus, Forschungsstipendien..., Weißenhofsiedlung, Aktivhaus®, Bautechnologie, Dezentrale Energiesysteme, Gebäudetechnologie
Adresse / Anfahrt
Marienstraße 42
70178 Stuttgart
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2013-02-18:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 06.12.2012. Geschäftsanschrift: Albstraße 14, 70597 Stuttgart. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist (a) die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Gebäudesteuerungs- und Gebäudemanagementsystemen. (b) die Ausbildung und Anerkennung von Fachleuten, welche die unter (a) genannten Gebäudesteuerungs- und Gebäudemanagementsysteme planen, einbauen und betreuen. (c) die Durchführung von Gebäudesteuerungs- und Gebäudemanagementaufgaben. (d) die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von energieeinsparenden und energieeffizienzsteigernden Systemen in Gebäuden und verwandte Tätigkeiten. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Busse, Jonathan, Stuttgart, *03.10.1981. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Stephan, Klaus-Georg, Rechberghausen, *19.02.1958. Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dieser Eintragung das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 16.668,00 EUR EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital I). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "alpha EOS GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 724798) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-05-21:
Die Hauptversammlung vom 15.02.2013 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I) ist das Grundkapital um 4.000,000 EUR auf 54.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 54.000,00 EUR. Prokura erloschen: Stephan, Klaus-Georg, Rechberghausen, *19.02.1958. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 16.668,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 12.668,00 EUR.

2013-07-29:
Änderung der Geschäftsanschrift: Marienstraße 42, 70178 Stuttgart.

2015-01-19:
Die Gesellschaft hat am 15.01.2015 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.

2015-11-04:
Die Hauptversammlung vom 09.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 4 und § 12 (Beschlussfassung) beschlossen. Einzelprokura: Engelhardt, Claus, Fellbach, *22.08.1980.

2016-12-21:
Die Gesellschaft hat am 20.12.2016 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.

2017-08-28:
Änderung der Geschäftsanschrift: Albstraße 14, 70597 Stuttgart.

2017-12-15:
Prokura erloschen: Engelhardt, Claus, Fellbach, *22.08.1980. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.11.2017 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Werner Sobek Holding GmbH", Stuttgart gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.